Service
03.09.2025
Anteilige Verrechnung der Kabelgebühren
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Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass die Kosten für einen TV-Kabelanschluss seit Mitte 2024 wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr über die Nebenkosten des Vermieters abgerechnet werden dürfen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass wir auf eine unterjährige Anpassung der Nebenkosten verzichtet haben und die von Ihnen geleisteten Vorauszahlungen für die Kabelversorgung stattdessen in der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2024 anteilig verrechnen werden. Die Gesamtabrechnung erhalten Sie spätestens bis zum 31.12.2025.
Darüber hinaus weisen wir nochmals darauf hin, dass wir durch die Gesetzesänderung beim Thema TV-Versorgung nicht mehr Ihr Ansprechpartner sind. Bitte wenden Sie sich bei TV-Störungen zunächst an Ihren Versorgungsanbieter.
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale finden Sie außerdem weitere Hinweise zu möglichen Versorgungsarten.
Viele Grüße
Ihr Customer Service