Häufig gestellte Fragen von Mietinteressenten
Wohnungssuche
Unsere aktuellen Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Homepage https://www.gwh.de/mieten. Sie können sich direkt auf eine inserierte Wohnung bewerben. Um Ihnen einen komfortablen und sicheren Bewerbungsprozess zu ermöglichen, nutzen wir hierfür die Bewerbungsplattform Immomio. Sie werden anschließend durch den Anmeldeprozess geleitet. Nach Eingang Ihrer Bewerbung bei uns, erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.
Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Vermietungsprozess bei der GWH:
Nein, die Anzeigen auf unserer Internetseite sind immer auf dem aktuellen Stand. Sie können jedoch über unsere Homepage https://www.gwh.de/mieten im Bereich „Mieten“ ein Gesuch aufgeben, indem Sie auf den Link unterhalb der Anzeigen klicken. Sobald uns Ihr Gesuch vorliegt, informieren wir Sie, wenn wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können.
Sie können über unsere Homepage https://www.gwh.de/mieten ein Gesuch aufgeben, indem Sie auf den Link unterhalb der Anzeigen klicken. Sobald uns Ihr Gesuch vorliegt, informieren wir Sie, wenn wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können.
Nein. In der Regel können Sie jedoch mit dem Vormieter eine Vereinbarung über die Übernahme seiner Einbauküche abschließen, wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen. Bitte beachten Sie, dass die Küche dann in Ihr Eigentum übergeht und bei einem späteren Auszug von Ihnen zu entfernen ist (sofern sie nicht wiederum von einem Nachmieter übernommen wird).
Nein. Unsere Wohnungen werden unmöbliert vermietet. Sie können jedoch mit dem Vormieter eine Vereinbarung über die Übernahme von Einrichtungsgegenständen in der Wohnung abschließen, sofern nicht besondere Gründe dagegen sprechen. Bitte beachten Sie, dass das Mobiliar dann in Ihr Eigentum übergeht und bei einem späteren Auszug von Ihnen zu entfernen ist.
Zur Anmietung einer unserer Wohnungen darf bei Ihnen kein Negativeintrag in der SCHUFA vorliegen. Insbesondere sind die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Ausschlusskriterien für eine Anmietung bei uns. Darüber hinaus muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorliegen.
In Frankfurt verfügen wir über speziell für Studenten und Auszubildende vorgesehene Wohnungen. Zur Bewerbung füllen Sie bitte unseren „Interessentenbogen Studentenwohnheim“ aus. Sie finden diesen auf unserer Homepage im Bereich „Mieten“ unterhalb der Anzeigen. Bitte beachten Sie, dass als Nachweis für den vorgesehenen Bewerberkreis eine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Ausbildungsnachweis erforderlich ist.
Unsere aktuellen Neubauprojekte finden Sie auf unserer Homepage im Bereich "Mieten" und dort unter "Neubauprojekte". Wenn die Wohnungen bereits vermarktet werden, finden Sie den jeweiligen Ansprechpartner für eine Bewerbung unter "Kontakt".
Unabhängig davon, ob Sie bereits Mieter der GWH sind, können Sie sich über unsere Homepage www.gwh.de über aktuell verfügbare Wohnungen informieren und über „Jetzt bewerben“ direkt eine Anfrage zu einer Wohnung stellen. Sie haben dort auch die Möglichkeit, ein Gesuch aufzugeben, falls keine passende Wohnung inseriert ist.
Ein Wohnberechtigungsschein, auch WBS genannt, bestätigt, dass man ein geringes Einkommen und damit das Recht hat, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Er ist vorzugsweise für Einzelpersonen und Familien, die nicht genug Geld zur Verfügung haben.
Wohnberechtigungsscheine werden von der Stadt oder jeweiligen Gemeindeverwaltung ausgestellt, wenn das Gesamteinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Das Kindergeld wird hier nicht mit verrechnet. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt/Gemeinde.
Nachdem Sie Ihre Anfrage online gestellt haben, erhalten Sie eine Rückmeldung mit weiteren Informationen von uns. Sofern wir Sie als Bewerber berücksichtigen können, erhalten Sie die Möglichkeit, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Sofern Sie einen Besichtigungstermin über unser Bewerbungsportal Immomio gewählt haben, erhalten Sie im Anschluss an den Besichtigungstermin automatisch eine Anfrage zur Rückmeldung, ob Interesse an der Wohnung besteht. Klicken Sie auf „Ja“ um Informationen zum weiteren Ablauf zu erhalten.
Stellplatzsuche
Füllen Sie hierzu bitte unseren „Parkplatzwunschbogen“ aus und lassen uns diesen zukommen. Den Bewerbungsbogen finden Sie auf unserer Homepage im Bereich „Mieten“ unterhalb der Anzeigen.
Teilweise ist die Anmietung von Stellplätzen und Garagen auch möglich, wenn Sie keine Wohnung von uns angemietet haben. In diesem Fall sind wir verpflichtet, Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen, so dass sich die Miete entsprechend erhöht.
Anmietung
Wir vermieten je nach Möglichkeit zum 01. oder 16. eines Monats. Bei Vermietung zur Mitte des Monats wird eine halbe Miete fällig, es wird nicht tageweise abgerechnet.
Wir schließen grundsätzlich unbefristete Wohnraummietverträge ab. Teilweise vereinbaren wir einen Kündigungsausschluss. In diesem Fall ist das Mietverhältnis erstmalig nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes mit der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich kündbar.
Bei mietvertraglicher Vereinbarung eines Kündigungsausschlusses verzichten die Parteien (Mieter und Vermieter) wechselseitig für die genannte Dauer auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Das Mietverhältnis ist erstmalig nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes mit der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich kündbar. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
Ja. Die Höhe der Kaution beträgt drei Nettokaltmieten. Sie kann auf Wunsch in Raten gezahlt werden.
Die Kaution ist dazu bestimmt, Ansprüche des Wohnungsunternehmens gegenüber dem Mieter aus Schäden oder unterlassenen Schönheitsreparaturen zu sichern. Bei nicht preisgebundenem Wohnraum und bei preisgebundenem Wohnraum, auf den § 9 Wohnungsbindungsgesetz nicht anzuwenden ist, dient der Betrag auch zur Sicherung sonstiger Forderungen aus dem Miet- und Nutzungsverhältnis.
Die Höhe der Kaution beträgt drei Nettokaltmieten.
Die Kaution bzw. die erste Rate der Kaution ist zu Mietvertragsbeginn fällig und vor Wohnungsübergabe zu überweisen. Bei Übergabe der Wohnung ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Ggf. vereinbarte weitere Raten sind jeweils zu Beginn der folgenden Monate zusammen mit der Miete zu entrichten. Bei einem uns erteilten Lastschriftmandat buchen wir die folgenden Raten von Ihrem Konto ab.
Die Kaution wird auf einem von unserem Vermögen getrennt geführten Sammeltreuhandkonto bei einem Geldinstitut hinterlegt oder eine andere rechtlich zulässige Anlageform gewählt. Die Sicherheitsleistung wird entsprechend dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst. Die Zinsen erhöhen die Sicherheit.
Für bis zu zwei Kleintieren (z. B. Hamster, Hasen, Meerschweinchen) oder bis zu zwei Katzen ist keine Genehmigung erforderlich. Kleintiere sind Tiere, die überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden und keine Belästigungen und Gefahren für andere Mieter darstellen, sowie keine Beschädigungen an der Mietwohnung verursachen.
Gefährliche Hunde, Tiere die nicht artgerecht in einer Wohnung gehalten werden können, und Tiere, die im allgemeinen als gefährlich gelten, wie Krokodile, giftige Schlangen oder Spinnen, aber auch gefährliche Kleintiere werden grundsätzlich nicht genehmigt.
Für Hunde und mehr als zwei Katzen oder Kleintiere ist eine individuelle Prüfung notwendig.
Diese finden Sie in Ihrem Mietvertrag unter "§ 12 Konto für Miete und sonstige Zahlungen".
Diese finden Sie in der "Vereinbarung über eine Sicherheitsleistung" unter Punkt 3.
Zur Anmietung einer Wohnung in den Seniorenwohnanlagen in Wiesbaden, setzen wir ein Mindestalter von 55 Jahren voraus - zur Anmietung einer Wohnung in der Toni-Sender-Siedlung, Frankfurt-Sossenheim, setzen wir ein Mindestalter von 60 Jahren voraus.
Einzug
Die Schlüsselübergabe erfolgt über unseren Hausmeister. Es ist rechtzeitig ein Termin hierfür zu vereinbaren. Voraussetzung für die Übergabe ist, dass die erste Miete und mindestens die erste Rate der Kaution bereits überwiesen wurden. Ein Zahlungsnachweis ist vorzulegen.
Sie können bei einem Versorger Ihrer Wahl Strom anmelden.
Die Zählernummer und der Zählerstand werden bei Übergabe der Wohnung auf einem Ablesebeleg vermerkt. Der Stromzähler befindet sich im Zählerraum und ist nicht frei zugänglich.
Internet und Telefon können Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl anmelden. Wenn Sie einen Termin mit einem Techniker des Telefon-/Internetanbieters vereinbart haben, geben Sie dem Hausmeister rechtzeitig Bescheid, sodass dieser den Anschlussraum zugänglich machen kann.