Mietertipp: Gebäudeversicherung des Vermieters greift nicht bei Hausratschäden

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Die Bilder der verheerenden Unwetterkatastrophe in RLP und NRW haben uns alle bestürzt. Die Überflutungen haben nicht nur viele Opfer gefordert, sondern auch immense Sachschäden verursacht. Doch welche Versicherung kommt für solche Schäden auf? Worauf muss ich als Mieter achten?

Über den Vermieter ist nur die Gebäudesubstanz versichert
Nur 46 % aller Gebäude- und 24% aller Hausratversicherungen hierzulande decken die Absicherung gegen Elementargefahren wie Hochwasser ab. Das Problem: Viele Mieter gehen davon aus, dass Elementarschäden über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgesichert sind. Dies gilt jedoch nur für Schäden an der Gebäudesubstanz. Bei Schäden in Wohnung, Garage, Kellerraum oder am Hausrat selbst – also an sämtlichen beweglichen Ge- und Verbrauchsgegenständen des Haushalts wie z.B. Möbel, Kleidung, Nahrungsmittel und Haushaltselektronik - greift die Gebäudeversicherung nicht. 

Weil die normale Hausratversicherung bei Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung in der Mietwohnung nicht ausreicht, kann hier ein Zusatzbaustein gegen Elementargefahren sinnvoll sein. Die meisten Versicherer bieten Mietern eine solche Erweiterung an. Dabei wird der Deckungsschutz um die Elementarschadenversicherung ergänzt und die Beiträge entsprechend angepasst. Achten Sie dabei auch auf Versicherungsschutz durch Rückstauschäden. 

Wichtig: Das richtige Verhalten im Schadenfall
Um der Versicherung im Ernstfall eine bestmögliche Schadensübersicht zu ermöglichen, beachten Sie bitte folgende Maßnahmen:

  • Schadensbegrenzung (z. B. Gegenstände aus dem Wasser retten, um weitere Schäden zu vermeiden)
  • Schäden dokumentieren (Fotos/Videos)
  • Liste der Schäden anfertigen
  • Schadensfall der Versicherung melden, bevor Schäden beseitigt werden

Selbstverständlich hoffen wir, dass dieser Ernstfall gar nicht erst eintritt. Vorsorge ist aber dennoch besser als Nachsorge.

Viele Grüße
Ihre GWH

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